DSL Drosselung bei Telekom

Nicht nur für die Neukunden gilt die DSL-Drosselung – auch Bestandskunden sind betroffen.

Momentan kassiert die Deutsche Telekom nur Spott und viel Wut aufgrund der neuen DSL-Tarife, die ab Mai in Kraft treten. Doch nicht nur das, sondern es kommt neuer Ärger auf, denn auch die Bestandskunden werden wohl durch einen Vertragstrick von der Drosselung betroffen sein.

Momentan hat der Vorstandsvorsitzende Rene Obermann, der bis Ende 2013 die Deutsche Telekom leitet, ein schweres Leben in den nächsten Monaten, denn es wurde erst kürzlich bekannt, das Anfang Mai von der Telekom die neuen DSL-Tarife eingeführt werden, welche eine Volumen-Begrenzung enthalten. So machen viele Kunden beispielsweise auf Facebook Ihrem Ärger Luft und drohen auch mit einer Vertragskündigung und selbst auf Twitter werden „gefälschte Werbeplakate“ getwittert von der „Drosselkom“. Sogar auf einigen Satireseiten werden Fotos gezeigt, welche den Vorstandsvorsitzenden als König Drosselbart zeigen.

Doch selbst die Bundesregierung kritisiert die Pläne der Deutschen Telekom und die Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat das Unternehmen öffentlich gewarnt, „nicht über das Ziel“ hinaus zu schießen mit den neuen Tarifen und die SPD (Lars Klingbeil-netzpolitischer Sprecher) sieht sogar einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Doch sind jetzt wirklich auch die Bestandskunden betroffen? – Wer ist denn nun betroffen letztendlich?

Momentan heißt es, das nur die Neukunden, welche ab dem 02. Mai 2013 mit der Telekom einen Vertrag abschließen von diesen neuen Tarifen betroffen sind. Doch es ist mittlerweile klar, das die Bestandskunden momentan noch weiter surfen können zu den alten Konditionen. Doch wenn die bisherigen Anschlüsse umgestellt werden auf das IP-Netz, dann müssen auch die Bestandskunden die neuen Leistungsbeschreibungen akzeptieren, worin die DSL-Drosselung enthalten ist und das soll spätestens 2018 dann erfolgen.

Wann wird die Drosselung in Kraft treten?

Der Geschäftsführer Marketing der Deutschen Telekom Michael Hagspihl sagt aus, dass man nicht davon ausgehe, dass die Limitierung vor 2016 umsetzbar sei, wobei er sich jedoch ein Hintertürchen freilässt: Denn, es hänge von der Verkehrsentwicklung des Internets ab, wann man die Geschwindigkeitsreduzierung dann tatsächlich einführe.

Drosselung: auf welche Bandbreite?

Geplant ist eine einheitliche Drosselung auf 284 Kbit/s von der Deutschen Telekom, wobei die Ausnahme bei dem Tarif VDSL 50 besteht: Hier besteht bereits heute eine Drosselung auf 6MBit/s ab 200 GB.

Das Datenvolumen: Ab wann wird gedrosselt?

Ab welchen Datenvolumen die Drosselung eintritt, das hängt dann von dem DSL-Tarif ab, der gebucht wurde. Folgende Volumen sind ab dem 02. Mai 2013 integriert in den Festnetztarifen:

– Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit/s ab 75 GB
– Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s ab 200 GB
– Geschwindigkeiten bis zum 100 Mbit/s ab 300 GB
– Geschwindigkeiten bis zu 200 Mbit/s ab 400 GB

Es gibt niemals eine Regel ohne Ausnahme.

Eine Ausnahme ist der Datentraffic, welcher anfällt, wenn man das TV-Angebot Entertain nutzt. Mit dem Tarif „Entertain“ buchen Kunden Fernsehen und so wird die Telekom sicherstellen, dass diese Kunden plötzlich nur noch einen schwarzen Bildschirm sehen. Eine weitere Ausnahme stellt der Tarif „WLAN TO GO“ dar. Wenn Kunden über diesen Tarif ihren Anschluss via WLAN teilen mit anderen Nutzern, dann wird auch hier das Volumen, welches anfällt nicht angerechnet.

Subscribe and get more traffic
right now!


Good work!
Thank You!
Close