Usenet legal oder illegal? So ist die Rechtslage!

Über kaum ein anderes Thema wurde in den letzten zehn Jahren dermaßen häufig diskutiert, Gerüchte und Unwahrheiten verbreitet sowie in den Medien aufgegriffen. Mittlerweile blicken viele Internet-User überhaupt nicht mehr durch, ob das Usenet nun legal oder illegal ist. In nachfolgendem Abschnitt gehen wir für dich dieser Frage auf den Grund und zeigen dir die Wahrheit über Usenet auf.

1. Usenet und seine Legalität

Früher schien alles einfacher zu sein. Es gab die Möglichkeit in den Laden zu gehen und sich eine Kassette oder CD eines Musikers zu kaufen bzw. über das Radio den Lieblingssong aufzunehmen. Durch das Internet haben sich die Möglichkeiten an MP3-Dateien zu gelangen vervielfacht. Eine der wohl bekanntesten Alternativen hierfür ist das Usenet.

Viele Meldungen und Nachrichten berichten über die Gefahren und potenziellen Risiken von Usenet. Doch musst du dich als Nutzer wirklich vor Abmahnungen fürchten, wenn du dich bei einem der Anbieter als User registrierst? Diese Frage können wir mit einem klaren Nein beantworten. Denn das Usenet ist zu 100 % legal. Du hast absolut Nichts zu befürchten. Denn die Plattformen machen nichts Illegales. An der Grenze zur Illegalität bewegst du dich nur dann, wenn du urheberrechtlich geschütztes Material up- oder downloadest.

2. Das Usenet und seine Gerichtsurteile

Aufgrund der Tatsache, dass im Usenet mitunter auch illegale Inhalte zu finden sind, versucht insbesondere die Musikindustrie seit mittlerweile mehr als einem Jahrzehnt gegen die Betreiber solcher Webseiten vorzugehen. Auf der ganzen Welt zerrten Musikverlage und Platten-Labels diverse Anbieter und deren Verantwortliche vor Gericht. Dies aber erfolglos, wie es zahlreiche Urteile belegen. Wir haben für euch nachfolgend ein paar Urteile auf deutscher Ebene zusammengefasst, die ein klares Zeichen für die Legalität von Usenet sind.

Jahr Kläger Gericht PDF Urteil
2007 Sony BMG Music Entertainment gegen United Newsserver Landgericht München PDF
2007 Haftung Google Oberlandesgericht Hamburg PDF
2007 Sony BMG Music Entertainment gegen United Newsserver Oberlandesgericht München PDF
2008 EMI Music Germany gegen United Newsserver Oberlandesgericht Düsseldorf PDF
2009 Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen Oberlandesgericht Hamburg PDF
2009 GEMA vs. Alphaload Oberlandesgericht Hamburg PDF
2009 Arista Records vs. Usenet.com Landesgericht New York PDF
2010 Arista Records vs. Usenet.com Landesgericht New York PDF
2010 Newzbin Limited Königliche Gerichte London PDF
2011 Stichting Brein kills Usenet Gerichtshof Amsterdam PDF
2014 Berufungsverfahren News-Service Europe vs. BREIN Gerichtshof Amsterdam PDF
2017 Perfect 10 vs. Giganews Bundesberufungsgericht Kalifornien PDF

Besonders Sony BMG Music Entertainment hat den Usenet Anbietern verstärkt den Kampf angesagt. In keinem der Verfahren jedoch wurde ein Urteil zu seinen Gunsten ausgesprochen. Das erste von uns aufgegriffene Verfahren stammt aus dem Jahr 2007, wo es zu einem Prozess zwischen Sony BMG Music Entertainment und dem Usenet Anbieter United kam. Hierbei beanstandete die juristische Abteilung von Sony die Verletzung der Urheberrechten seitens United. Das Landgericht München kam in diesem Fall jedoch zu der Entscheidung, dass die Klage abgewiesen wird, da der Anbieter selbst nicht gegen das Urheberrecht verstößt und nicht für das Handeln der Mitglieder auf der Plattform verantwortlich ist. Genau dies wollte das Label jedoch nicht auf sich sitzen lassen und suchte mit dem Oberlandesgericht München direkt im Anschluss die nächsthöhere Instanz auf, um gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Doch auch beim Oberlandesgericht München endete das Gerichtsverfahren ohne Erfolg für das Musik-Label.

Im gleichen Jahr gab es auch ein Urteil für Google, welches das US-amerikanische Unternehmen von seiner Haftung für das Treiben seiner Besucher und Nutzer entbindet.

Das war selbstverständlich nur ein sehr kleiner Auszug aus den Verfahren und Prozessen, die in den letzten Jahren von diversen Seiten und Anwälten gegen Betreiber von Usenet-Plattformen geführt wurden. Die Urteile dabei sind nahezu übereinstimmend. Praktisch überall auf der Welt kommen die Gerichte zum Entschluss, dass das Usenet legal ist und du dich als dortiger Nutzer nicht fürchten musst.

3. Was darf man aus dem Usenet herunterladen?

Wir können es durchaus verstehen, wenn du aufgrund der vielen fälschlichen Medienberichten und Informationen im World Wide Web dir bei der Nutzung des Usenet Sorgen machst und aus Sicherheitsgründen keine Anmeldung riskieren willst. Wir können dich hier aber absolut beruhigen, alleine mit der Registrierung im Usenet machst du dich definitiv nicht strafbar. Selbiges gilt für die dort befindlichen textbasierten sowie Binary Newsgroups. Der Grund für den teilweise ziemlich schlechten Ruf des Usenet ist mit dem Verhalten einiger weniger Nutzer zu erklären. Der Großteil der im Usenet angebotenen Downloads ist jedoch absolut legal und kann von dir ohne schlechtes Gewissen genutzt werden.

4. Wie kann ich legale und illegale Inhalte im Usenet erkennen?

Dies ist wahrscheinlich eine jener Fragen, die den meisten fairen und ehrlichen Usenet-Nutzern schon seit längerer Zeit auf der Zunge brennt. In der Theorie lässt sich diese Frage einfach erklären. Prinzipiell darfst du als Usenet Nutzer alles herunterladen und nutzen, denn wie verschiedene Gerichte in den unterschiedlichsten Ländern in ihren Urteilen bestätigt haben, bist du als Usenet Nutzer in keinster Weise für die dortigen Inhalte verantwortlich. Das Usenet ist für dich so etwas, wie ein Schwarzes Brett, wie du es womöglich aus der Schule oder der Universität kennst. Dort kann jeder Schüler bzw. Student etwas für alle Anderen zur Verfügung stellen (beispielsweise eine Dienstleistung oder ein Wohnungsangebot). Ähnlich verhält es sich auch im Usenet, wo die User den anderen Teilnehmern einer Newsgroup Inhalte in Form von Bildern, Musik, Filmen oder Software zugänglich machen können. Trägt in der Schule oder der Uni die Direktion die Verantwortung, dass unsachgemäßen Inhalte über das schwarze Brett verbreitet werden, so liegt diese Verantwortung im Usenet beim Provider.

5. Der Unterschied zwischen Usenet und Filesharing

Ein weiterer Grund für die falschen Gerüchte rund um das Usenet liegt vermutlich darin, dass viele glauben, dass Usenet lediglich ein anderer Begriff für Filesharing ist. Hierbei müssen wir festhalten, dass zwischen diesen beiden Diensten ein erheblicher Unterschied besteht. Nutzer eines Filesharing-Programms treten nämlich automatisch nicht nur als Downloader, sondern auch als Uploader der eigenen heruntergeladenen Dateien auf. Bei Usenet Anbietern ist das eben nicht der Fall. Dort kannst du auch die eine oder andere Datei herunterladen, auch wenn du selbst keinen einzigen Upload für die Community zugänglich machst. Somit besteht ein gravierender Unterschied und du solltest dich definitiv zugunsten von Usenet entscheiden. Hier bei topusenet.de hast du die Möglichkeit dir genau anzusehen, welche Usenet-Anbieter es gibt und worin deren Vorteile liegen.

6. Was hat es mit der Abmahnwelle auf sich?

In den letzten drei Jahren ist in den Medien vermehrt berichtet worden, dass es umfangreiche Abmahnwellen für die Nutzer solcher Usenet-Plattformen gegeben haben soll. Das ist falsch. Wie auch schon mehrere deutsche Anwälte offiziell bestätigt haben, ist bis zum heutigen Tag keine einzige Abmahnung für einen Nutzer des Usenet zu verzeichnen gewesen. Zwar kursieren in den Medien immer wieder Meldungen über eine Flut an Abmahnwellen, diese beschränken sich jedoch ausschließlich auf die Provider. Und selbst hier haben die Kläger in den meisten Fällen keine guten Karten, denn in einem Großteil der Fälle werden auch hier die Klagen gegen die Betreiber des Usenet fallen gelassen. Es spielt daher für dich keine Rolle, wie lange du schon im Usenet unterwegs bist oder wie viele Dateien du aus dem Usenet heruntergeladen hast, eine Abmahnung hast du definitiv nicht zu befürchten.

7. Welche Usenet Anbieter sind legal?

Bei der Suche nach dem Usenet bist du sicherlich schon darauf aufmerksam geworden, dass es viele unterschiedliche Anbieter gibt. Jetzt stellt sich für dich die Frage, welche davon legal sind und bei welchem Usenet Anbieter du dich anmeldest. Diese Fragen können wir dir kurz und knapp beantworten.

  • Ist Usenext legal? Ja.
  • Ist Iload-Usenet legal? Ja.
  • Ist Usenet.nl legal? Ja.
  • Ist Prepaid Usenet legal? Ja.
  • Ist Usenet Gigaflat legal? Ja.

Wie du anhand der obigen Antworten erkennen kannst, sind ALLE im Netz befindlichen Usenet Anbieter legal. Das bedeutet wiederum, dass es für dich absolut keinen Unterschied macht, wo du dich anmeldest. Es obliegt also deiner freien Entscheidung, bei welchem Anbieter du dich registrieren und aktiv mitmachen möchtest.

8. Die rechtliche Situation in der Schweiz

Wie in vielen anderen Bereichen, gibt es in der Schweiz eine etwas andere Gesetzeslage, so auch im Bezug auf das Urheberrecht und die dahingehende Legalität. In diesem Nachbarland ist es nämlich generell gestattet auch urheberlich geschützte Inhalte aus dem Usenet herunterzuladen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um illegal zur Verfügung gestellte Inhalte handelt oder nicht. Denn die Gesetzeslage in der Schweiz sieht vor, dass der Download grundsätzlich vergütungsfrei ist. Somit brauchst du dir keine Gedanken im Bezug auf eine mögliche Straftat oder eine Abmahnung zu machen, wenn du in der Schweiz lebst und Dateien aus dem Usenet herunterladen möchtest. Solange dies alles einem privaten und keinem kommerziellen Zwecke dient, bewegst du dich zu 100% im legalen Rahmen.

9. Die rechtliche Situation in anderen Ländern

Natürlich möchten wir auch unseren Lesern aus anderen Nachbarländern bei der Frage nach der rechtlichen Situation in deren Ländern unter die Arme greifen und sie darüber aufklären, was erlaubt ist und worauf sie aufpassen müssen:

In den Niederlanden gestaltet sich die Situation für die Usenet Nutzer wohl etwas schwieriger als hierzulande. Vor einiger Zeit wurde von einem Berufungsgericht in Amsterdam bestätigt, dass sämtliche Usenet-Provider dazu verpflichtet sind die illegal hochgeladenen Dateien der Nutzer genauso schnell zu löschen, wie sie hochgeladen wurden. Zwar sind Usenet-Nutzer auch in den Niederlanden vor Abmahnungen weitestgehend gefeit, dennoch gilt es hier ein wenig aufzupassen. Denn wer hier illegale Dateien wie Bilder, Filme, Software oder Musik hochlädt, der muss nicht nur mit einer Veröffentlichung seiner privaten Daten rechnen, sondern dessen Account wird gesperrt. Seit dem Jahr 2014 hat die niederländische Regierung das Herunterladen von illegal kopierten Inhalten aus dem Internet verboten. Allerdings gilt dies nur auf zivilrechtlicher Basis, so dass große Unternehmen oder der Staat keine Klagen erheben können.

In Frankreich herrscht eine besondere rechtliche SItuation. Auch hier ist das Herunterladen von illegalen Inhalten aus dem Internet verboten. Allerdings erfolgt hier zunächst keine Strafe, sondern man wird zweimal ermahnt, dass man ein solches Verhalten unterlassen sollte. Wird man das dritte Mal “erwischt”, besteht die Möglichkeit, dass die Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben wird. Dann sollte man mit einer hohen Geldbuße rechnen.

In Kanada ist das Usenet mehr oder weniger legal. Zwar gibt es dort ein Hinweis-System, wo die Usenet Nutzer unter Umständen einen Hinweis bekommen könnten, dass sie hier gegen ein aktuelles Gebot verstoßen. Allerdings hat das aus rechtlicher Sicht keinerlei Relevanz, da dies weder eine Klage noch sonstige rechtliche Schritte zur Folge hat.

10. Sicherheit im Usenet

Grundsätzlich sei einmal gesagt, dass es sich beim Usenet um ein offenes, der ganzen Welt zugängliches Diskussionsforum handelt. Daher gilt es bei der Nutzung von Usenet nicht unbedacht an die Sache heranzugehen und das Risiko dabei so gering wie möglich zu halten. Nachfolgend haben wir für dich ein paar Tipps zusammengefasst, die du beachten sollst, wenn du dich sicher im Usenet bewegen möchtest.

  • Wenn du im Usenet eine Binary-Datei gefunden hast, die dir gefällt, solltest du diese nicht sofort ohne nachzudenken herunterladen. Stattdessen macht es Sinn, sich mithilfe eines aktuellen Virenscanners darüber zu vergewissern, dass die von dir gewünschte Binary-Datei auch keinen Virus oder andere schädliche Software für deinen Compter beinhaltet. Sollte der Virenscanner bei einer Datei anschlagen, ist es besser, von einem Download Abstand zu nehmen. Abgesehen davon, dass sich dieser Download vermutlich nicht lohnt, wenn man im Gegenzug einen „Virus“ erhält, ist bei den meisten Dateien die Chance sehr hoch, dass sich diese im Usenet an einer anderen Stelle noch einmal virenfrei vorfinden lässt.
  • Neben der Zuhilfenahme von Virenscannern lohnt es sich zusätzlich auch noch die Beiträge zur entsprechenden Binary Datei durchzulesen. Falls eine Datei nämlich tatsächlich eine schadhafte Software beinhalten sollte, dann bist du in den meisten Fällen nicht die erste Person, der das auffällt. Oft finden sich daher bereits in den Kommentaren entsprechende Hinweise und Warnungen, dass du die Datei besser nicht herunterladen solltest, weil die entsprechende Datei mit einem Virus infiziert ist.
  • Sofern du keine Uploads im Usenet tätigst, bist du „anonym“ unterwegs. Dennoch solltest du dafür Sorge tragen, dass deine Anonymität erhalten bleibt. Wenn du absolute Anonymität im Usenet erreichen möchtest, empfehlen wir dir den Zugang mittels Remailer. Durch dessen Einsatz ist es für andere Nutzer und Dritte in keinster Form nachvollziehbar, wer du bist, wie deine IP-Adresse lautet oder sonstige persönliche Informationen über dich. Eine weitere Alternative wäre, dass du dir über Newsserver aus dem Ausland Zutritt ins Usenet verschaffst. In vielen anderen Ländern herrschen nämlich weniger strenge Protokollierungen, als es bei uns in Deutschland der Fall ist.

11. Wurde schon mal ein Usenet Nutzer erwischt?

Diese Frage lässt sich mit einem klaren Nein beantworten. Von “Erwischen” kann nur dann die Rede sein, wenn etwas Gesetzwidriges begangen wurde. Nachdem die Nutzung von Usenet für die User eindeutig (von mehreren Gerichten bestätigt) legal ist, gibt es keinerlei Grund jemanden zu “erwischen”. Dementsprechend gibt es für die Usenet Nutzer keine Gefahr erwischt zu werden, sprich es kommt definitiv zu keiner strafrechtlichen Verfolgung, Abmahnungen oder sonstigen unangenehmen Folgen.

12. Fazit zur Legalität von Usenet

Wenn dich deine Freunde oder Familie fragen, ob das Usenet legal ist, dann kannst du diese Frage jetzt guten Gewissens mit Ja beantworten. Sofern du dich auf keine Up- oder Downloads von urheberrechtlich geschützten Files einlässt, bewegst du dich ausschließlich im Rahmen des Erlaubten. Falls du also im Vorfeld Zweifel gehabt hast, sollten diese nun ausgeräumt sein und du kannst dir jetzt einen kostenlosen Testaccount im Usenet holen.

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