Gegen den Nutzer des Porno-Videoportals Redtube.com gab es große Abmahnwelle, die heiß diskutiert wurde. So war das Landgericht Köln in der Annahme, das es sich bei dem Unternehmen nicht um einen Streamingdienst handelte, sondern um ein Peer-to-Peer-Filesharing. Aufgrund dessen wurde die Genehmigung erteilt, das die Nutzerdaten an die Rechteinhaber freigegeben werden, welche durch die Kanzlei Urmann & Kollegen vertreten werden.
Wie man jedoch an die IP-Adressen kam für die Abmahnungen der Nutzer von Redtube.com wurde und wie die Rechtsanwälte die Abmahnungen begründeten vor Gericht, war recht brisant. So hatte das Landgericht Köln die Genehmigung dazu gegeben, das Redtube.com die Daten seiner Nutzer herausgeben muss, da es sich nicht um einen Streamingdienst handelt. Die auf Internetrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Werdemann/von Rueden hatte laut Online-Medien eine Akteneinsicht verlangt und dabei festgestellt, dass der Antrag, den die Anwälte U&C an das Gericht sendeten, so geschickt formuliert war, dass er kaum zu durchschauen war.
Es wird von den Anwälten der Kanzlei von Rüden darauf hingewiesen, das die Beschreibung welche in dem Antrag genutzt wird, sehr an File-Sharing erinnert, doch man finde nirgends, entweder im Beschluss des Landgerichts Köln noch in dem Antrag das Wort „File-Sharing“ oder aber den kleinsten Hinweis, dass es sich um ein solches handelt.
Somit gehen die Juristen der Kanzlei davon aus, des Es sich bei den Beschlüssen um schlichtweg falsche Beschlüsse handelt und eine Auskunft niemals hätte erteilt werden dürfen. Wenn die Richter genaue Kenntnis über den Sachverhalt gehabt hätten, dann hätten sie sofort erkannt, dass es sich bei dem Streaming von Redtube.com um keine urheberrechtliche Verletzung handelt und somit keine Genehmigung gegeben werden konnte. Jedoch wird auch klargestellt von den Anwälten der Kanzlei Werdemann/von Rüden, das die Daten, die auf eine „nicht einwandfreie“ Art und Weise gesammelt wurden bei Gericht verwendet werden können. Somit wäre jeder Internetuser erst dann aus dem Schneider, wenn jemand endlich dieser Abmahn-Maschenerie ein Ende setzt.
Doch auch gegen das Gericht wird Kritik laut. So wird von dem Rechtsanwalt Stadler der Vorwurf erhoben, das die Beschlüsse zur Auskunftsherausgabe einfach nur „durchgewunken“ würde, und zwar per Textbaustein. Vor allem wird das deutlich, wenn man sich einmal die Akten ansehe von ähnlichen Fällen aus der Vergangenheit. Des Weiteren sagte Stadler, das er der Meinung sein, das sich das Landgericht Köln nicht geirrt hat, sondern das es sich überhaupt keine Gedanken gemacht habe, als der Antrag eingegangen war und darauf der Beschluss zur Auskunftsherausgabe gegeben wurde. Weiter meinte Sattler, dass die Abmahnungen die von U&C ausgesprochen wurden, schlichtweg sehr schnöde aufgesetzt wurden und Mängel aufweisen, wobei man vom Inhalt einmal ganz absehen muss, der fraglich sei. So sei die Abmahnung sowieso hinfällig, da man vergessen hat, im Schreiben darauf hinzuweisen, das die Unterlassungsverpflichtung die beigefügt ist, über die Rechtsverletzung, die vorgeworfen wurde, hinausgeht.