Kinox.to - Alles was du wissen musst!

Einfach bequem von Zuhause aus die aktuellen Serien und Filme ansehen und das kostenlos? Was sich zuerst wie ein Traum anhört, ist dank kinox.to bereits im Jahr 2011 zur Realität geworden. Dabei sehen sich die Betreiber mit ihrem Portal als legitimer Nachfolger von kino.to, welches zwischen 2008 und 2011 das selbe Ziel verfolgte. Nämlich Internet-Nutzern aktuelle Filme und Serien kostenfrei zugänglich zu machen und auf diese Art und Weise ein Vermögen zu verdienen.

Nur verständlich, wenn dir diese Herangehensweise bedenklich vorkommt. Im nachfolgenden Artikel gehen wir daher gezielt darauf ein, wie es um die Legalität von kinox.to bestellt ist, was Nutzer dieser Seite unbedingt wissen sollten, wie es um aktuelle Rechtsurteile steht sowie welche möglichen Alternativen es für Internetnutzer gibt.

1. Warum ist kino.to nicht mehr online?

Noch bevor kinox.to und ähnliche illegale Portale die aktuellen Filmen und Serien im Internet kostenlos angeboten haben, gab es die Webseite kino.to. Diese gilt als Vorreiter und Ursprung der gesamten Szenerie. Die Seite wurde im März 2008 online genommen und durfte sich bis zu deren Schließung im Sommer 2011 teilweise über mehr als 200.000 Besucher pro Tag freuen.

Den damaligen Betreibern, zu den Dirk. B. gehörte, ist man auf die Schliche gekommen. Am 08. Juni 2011 gab es eine europaweite Razzia, bei der im Zuge mehrerer Hausdurchsuchungen insgesamt 13 Personen, die alle mehr oder weniger bei kino.to mitgewirkt haben, festgenommen wurden. Die Anklage lautete auf Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen. Im Zuge dieser Razzien wurden die Seiten vom Netz gekommen, was in der Filmindustrie für wahre Jubelstürme sorgte. Die Freude dauerte nicht lange, da die Betreiber sämtliche Inhalte auf weiteren Plattformen wie kinox.to wieder ins Internet stellten.

Rund ein Jahr später wurden die entsprechende Urteile gegen den Betreiber und einige Hintermänner ausgesprochen. So bekam Dirk B. unter anderem wegen Verstoß gegen das Urheberrecht eine Strafe von viereinhalb Jahren, die Ende 2015 abgelaufen ist. Weitere Beschuldigte mussten zwischen 21 Monaten und drei Jahren und 10 Monaten hinter Gittern. Insbesondere das umfangreiche Geständnis und die Reue von Dirk B. trugen damals dazu bei, dass die Strafen wesentlich geringer als erwartet ausfielen.

2. Die Gründung von kinox.to

Im Sommer des Jahres 2011 begannen die Brüder Kastriot und Kreshnik Selimi ein Video-on-Demand Portal aufzubauen, welches es Nutzern ermöglichen sollte aktuelle Kinofilme und Serien kostenlos im Internet anzusehen. Gleichzeitig riefen die Beiden mit movie4k.to eine weitere Webseite ins Leben, die ähnliche Hintergründe verfolgte. Was sich in der Theorie vielleicht nach einer tollen Idee anhört, sieht in der Praxis anders aus.

Denn in mehreren Gerichtsurteilen wurde bestätigt, dass solche Portale wie kinox.to unter anderem gegen das Urheberrecht verstoßen und deren Betreiber sich somit strafbar machen. Dies traf auch auf die Gebrüder Selimi zu. Diese schienen sich um die Gesetzeslage nicht zu kümmern, sondern setzten alles daran, ihr Portal kinox.to weiter zu vergrößern und den Umsatz zu steigern. Bis vor kurzer Zeit war die Webseite trotz entsprechender Urteile weiterhin online. Wie es mit kinox.to in Zukunft weitergehen wird, ist ungewiss.

2.1 Hausdurchsuchungen und europaweite Fahndung

Dabei hätte kinox.to bereits seit mehreren Jahren nicht mehr existieren dürfen. Aufgrund grober Verstöße gegen das Urheberrecht ordnete die Staatsanwaltschaft Dresden an eine Wohnung in Pansdorf bei Lübeck zu durchsuchen. In dieser Wohnung wurden die beiden Betreiber Kastriot und Kreshnik Selimi vermutet. Leider kamen die Behörden in diesem Fall zu spät. Schon im vorangegangenen Sommer hatten sich die Brüder ins Ausland abgesetzt. Bis vor kurzer Zeit waren deren Aufenthaltsorte unbekannt. Wie nun bekannt wurde, nahm der Fall jedoch eine unerwartete Wendung. Denn im Kosovo hat sich Kreshnik, der Jüngere der Beiden, dem anscheinend der Druck zu viel wurde, freiwillig der Polizei gestellt. Sein Bruder Kastriot befindet sich weiterhin auf der Flucht.

Dabei sollen die Zwei die Anführer einer kriminellen Vereinigung sein, bei den begründeter Verdacht auf weit mehr als „nur“ Urheberrechtsverletzungen bestehen soll. Die Seiten kinox.to und movie4k.to sind recht erfolgreich und ihrer Konkurrenz überlegen. Der Grund dafür liegt womöglich darin, dass unlautere Mittel eingesetzt wurden.

2.2 Wer sind Kastriot und Kreshnik Selimi?

In den letzten Jahren wurde in den Medien immer wieder über die Brüder Selimi berichtet. Doch wer steckt dahinter? Kreshnik Selimi, geboren am 18.12.1992 in Schweden, sowie Kastriot Selimi, geboren am 07.10.1989 im Kosovo, führten lange Zeit für die Außenwelt ein unscheinbares Leben. Die Familie verliess das ehemalige Jugoslawien kurz nach der Geburt des älteren Sohnes und schlug ihre Zelte in Schweden auf, ehe sie wenige Jahre später weiter nach Deutschland zog. In ihrem dortigen Kinderzimmer in der Stadt Lübeck starteten die Beiden in Zusammenarbeit mit weiteren Komplizen ihre kriminelle Karriere. Neben dem Portal kinox.to hatten die Zwei auch bei weiteren illegalen Portalen, wie movie4k.to sowie den Foren mygully.com sowie boerse.sx, die den Download urheberrechtlich geschützter Spiele, Musik und Software angeboten haben, mitgewirkt.

Nachdem ihnen die Staatsanwaltschaft nach einigen Jahren auf die Spur kam, setzten sich die Brüder ins Ausland (es wird vermutet in den Kosovo) ab und tauchen dort unter. Nach mehr als dreijähriger Flucht wurde dem jüngeren Bruder Kreshnik der Druck zu stark und er stellte sich in der kosovarischen Stadt Pristina der Polizei. Sein älterer Bruder bleibt untergetaucht und ist weiterhin zur Fahndung ausgeschrieben. In Anbetracht der umfangreichen Vorwürfe, wie räuberische Erpressung, Nötigung, Brandstiftung, Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung überrascht das Polizeifoto von Selimi umso mehr. Dieser wirkt nicht wie ein skrupelloser Gangster, sondern wie ein unauffälliger, schüchterner junger Mann. Ganz im Gegensatz zu seinem Bruder, der das Bild eines stämmigen und bulligen Mannes vertritt. Er gilt als äußerst gewaltbereit und seitens der Polizei gibt es eine Warnung, dass er möglicherweise Schusswaffen bei sich tragen könnte.

Besonders erschütternd am Werdegang der Beiden: zu den Anfängen ihrer kriminellen Karriere war Kreshnik, der Jüngere der beiden, gerade einmal 13 Jahre alt. Zwar gibt es hierzu keine offizielle Bestätigung, jedoch soll damals im Jahre 2005 mit Bitshare deren erster Hoster online gegangen sein, wo die erste illegale Filme zur Verfügung gestellt wurden.

2.3 Erpressung des Vorgängers und Eliminierung der Konkurrenz

Die kriminellen Machenschaften der Brüder Selimi begannen offensichtlich schon vor der eigentlichen Eröffnung des Portals kinox.to. Denn einer der Komplizen der Brüder, Avit. O, „hackte“ sich damals in das Portal von kino.to und zwang dessen Betreiber dazu, ihm einen Job als Sicherheitsbeauftragter zu geben. Dies war der Anfang vom Ende von kino.to.

Mit der Konkurrenz hat die Gruppierung kurzen Prozess gemacht. Hier wurde wiederholt zu illegalen Hacks verschiedener Art gegriffen, um nachhaltig ein Monopol in diesem Bereich zu erlangen. Dies gelang den für einen langen Zeitraum. Dabei strecken die Selimis auch vor drastischen Maßnahmen nicht zurück. Nachdem sich einer ihrer härtesten Konkurrenten nicht so leicht vom Markt verdrängen ließ, wurde dieser durch einen Brandanschlag zusätzlich eingeschüchtert.

Nach einer Hausdurchsuchung dauerte es einige Zeit, bis sich im Spätherbst 2015 Avit O. schließlich vor Gericht verantworten musste. Ihm wurden Verstoß gegen das Urheberrecht in 767.000 Fällen, Steuerhinterziehung sowie Nötigung und Computersabotage vorgeworfen.

Drei Monate später kam das Urteil: nachdem sich der Beschuldigte bei seinem Prozess vollumfänglich schuldig bekannte, bekam er drei Jahre und vier Monate unbedingte Haftstrafe. Die beiden Hauptverdächtigen sind, wie bereits erwähnt, weiterhin untergetaucht, auf sie wartet eine noch höhere Strafe.

2.4 Kinox – Was steckt wirklich dahinter?

In den letzten Jahren wurde oft über kinox.to berichtet, doch was hat es mit diesem Portal tatsächlich auf sich und wie funktioniert es? Dieser Frage gehen wir nachfolgend auf dem Grund.

Auch wenn die Rechtslage für die Gerichte dieser Welt klar zu sein scheint, sehen die Betreiber, wie aus mehreren Twitter-Meldungen hervorgeht, bei sich keine Schuld. Sie begründen es damit, dass kinox.to immerhin die Filme nicht selbst hochlädt.

Diese Behauptung der Betreiber trifft zu. Die Seite funktioniert nach folgendem Prinzip. Auf dem Portal findest du eine Auflistung der angebotenen Filme und Serien. Klickt der Nutzer auf einen der dortigen Links, wird er zu einem der Hoster weitergeleitet. Bei diesen Hostern, wie beispielsweise Bitshare oder Shared.sx, wurden die Filme entsprechend illegal hochgeladen. Zwar ist das genaue finanzielle Abkommen nicht bekannt, jedoch ist davon auszugehen, dass die Hoster gewisse Provisionen an kinox.to für die vermittelten Nutzer bezahlen. Zusätzlich verdienen die Betreiber der Webseite auch mit Werbung Geld. Da kinox.to zu den 50 am meisten besuchten Seiten in Deutschland und damit zu den begehrtesten Werbeträgern gehört, sind die Einnahmen aus Werbung hoch.

2.5 Warum ist kinox.to immer noch im Netz?

Wer sich intensiver mit dem Thema kinox.to sowie dem Untertauchen der beiden Hauptverantwortlichen (einer der beiden hat sich in der Zwischenzeit gestellt) auseinandergesetzt hat, der dürfte sich darüber wundern, dass das Portal bis dato noch nicht gänzlich aus dem Netz genommen wurde.

Hierfür gibt es eine einfache Erklärung. Auf der Flucht vom Gesetz haben die beiden Verbrecher sämtliche Zugangsdaten und Passwörter mitgenommen. Da diese sehr gut gesichert und verschlüsselt sind, ist es der Staatsanwaltschaft bisher nicht gelungen, an die Zugangsdaten zu gelangen und die Seite stillzulegen.

Während die Seite kinox.to im Moment zumindest für die Internet-Nutzer nicht erreichbar ist, sieht es bei mykino.to hingegen anders aus. Hierbei handelt es sich um eine andere Version von kinox.to, die speziell für die Nutzung auf mobilen Geräten wie Smartphones oder Tablets ins Leben gerufen wurde. Diese Webseite ist nach wie vor problemlos erreichbar und sämtliche dort aufgelistete Filme lassen sich weiterhin kostenlos ansehen.

2.6 Welche Filme kann ich mir ansehen?

Das breite Spektrum des kinox.to Angebots umfasst Filme und Serien aller Genres von Abenteuerfilmen bis Western-Streifen so, dass für jeden Geschmack etwas dabei ist. Es gibt auf der Webseite eine Rubrik mit aktuellen Serien und Filmen, welche die Möglichkeit bietet sich sämtliche Filme im Stream anzusehen, die gerade noch in den deutschen oder amerikanischen Kinos laufen. Eine genaue Anzahl der Serien und Filme ist nicht bekannt. Angesichts der Tatsache, dass Avit O. (einem der Komplizen der Selimi Brüder) Verletzungen des Urheberrechtes in mehr als 767.000 Fällen vorgeworfen werden, ist anzunehmen, dass sich die Anzahl der angebotenen Filme und Serienfolgen inzwischen im oberen sechsstelligen Bereich bewegt. Im Sortiment von kinox.to sind unter anderem zahlreiche 3D-Filme, die in den letzten Jahren in die Kinos gekommen sind, wie Spongebob Schwammkopf 3D oder Speckles 3D.

2.7 Wieso ist kinox.to kostenlos?

Vielleicht hast du dir auch die Frage gestellt, warum die Betreiber von kinox.to im Gegensatz zu legalen Alternativen wie Maxdome oder Netflix keinerlei Gebühren von ihren Nutzern verlangen und die Webseite dennoch ein mehr als profitables Geschäft ist.

In erster Linie profitierten die Selimi Brüder von Einnahmen aus Werbung auf kinox.to. Eine Webseite, die zu den 50 am häufigsten aufgerufenen Seiten in Deutschland zählt, ist für die, die eine Möglichkeit suchen auf sich aufmerksam zu machen, sehr begehrenswert. Auch wenn große, bekannte Firmen keine Werbung bei kinox.to schalten wollten, haben sich vorwiegend Betreiber von Porno- oder Casinoseiten gefunden, die bereitwillig Werbebanner etc. auf kinox.to gebucht haben.

Dies ist aber nicht die einzige Einnahmequelle der Betreiber der Seite. Zwar stellt kinox.to selbst keinerlei Filme zur Verfügung, sondern bietet nur eine Liste mit Filmen an, die bei diversen Hostern gelagert sind, dennoch verdienen sie auch daran mit. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Die wichtigsten Hoster wie Bitshare oder Freakshare befinden sich im Besitz der Brüder. Wer sich also auf einem dieser Portale für einen Premium-Account entscheidet, um beispielsweise schnellere Ladezeiten und eine verbesserte Qualität der Filme genießen zu können, finanziert somit auch kinox.to mit.

3. Wie funktioniert das Streaming?

Auch wenn man sich mit dem Streamen bei kinox.to lange Zeit in einer rechtlichen Grauzone befunden hat, haben sich die meiste Internet-Nutzer nicht näher darum gekümmert und diesen kostenlosen Service in Anspruch genommen. Doch wie genau funktioniert das Streaming über diesen Anbieter?

  • Auf der Seite den gewünschten Film auswählen oder über die Suche oben rechts finden;
  • Auf der jeweiligen Seite unten befindet sich dann ein Klappmenü, wo sämtliche Hoster, die diesen Film im Sortiment haben, zu finden sind;
  • Danach auf den gewünschten Hoster klicken (Achtung, bei manchen Hostern führt der Link zu einem Download, was rechtlich wesentlich problematischer ist);
  • Auf „Weiter zum Video” klicken;
  • „Play“ klicken und Film anschauen.

3.1 Kann ich Filme auf Smartphone oder Tablet schauen?

Diese Frage können wir mit einem eindeutigen Ja beantworten. Dabei muss beachtet werden welches mobile Betriebssystem zur Verfügung steht. Die Webseite lässt sich bei allen Betriebssystemen in der Regel ohne Schwierigkeiten öffnen. Ob ein Film oder eine Serie über das Handy abgespielt werden kann, hängt jedoch vom jeweiligen Hoster ab. Einige Hoster stellen ihre Videos über Flash oder Divx zur Verfügung. Diese Angebote können iPad und iPhone Nutzer nicht in Anspruch nehmen, denn der Safari-Browser, der auf deren Geräten meistens vorinstalliert ist, die Abspielung solcher Dateien nicht unterstützt. Abhilfe lässt sich dabei jedoch schaffen, indem aus dem App Store der „Photon Flash Player“ heruntergeladen und installiert wird.

Zudem gibt es auch die Möglichkeiten die eigene kinox.to App auf dem Smartphone oder Tablet herunterzuladen. Hierfür gelten selbige Voraussetzungen. Wer auf seinem Gerät den Flash Player installiert hat, kann sich auch über die App sämtliche Filme und Serien problemlos auf seinem mobilen Gerät ansehen.

Dabei stehen dir verschiedene Apps für iPad und Android Geräte zur Verfügung, die du für die mobile Nutzung der Filme nutzen kannst:

Kinox.to App KinoCast App MovieTime App
Kosten Kostenlos Kostenlos Kostenlos
Vorteile Einfache Handhabung, Große Auswahl, Einfache Navigation Schnelle Suche hohe Übersichtlichkeit Keine Werbeeinblendungen, Übersichtlichkeit
Nachteile Hohes Datenvolumen Gewöhnungsbedürftiges Design, regelmäßige Down-Zeiten Viele Filme in mangelnder Qualität

3.2 Filme streamen oder herunterladen?

Das Portal kinox.to arbeitet mit zahlreichen Hostern zusammen, wobei es hier für dich als Nutzer einiges zu beachten gilt. Denn während bei den meisten Hostern die Filme und Serien zum Streamen angeboten werden, gibt es auch den einen oder anderen Hoster, welcher es ermöglicht, die Filme direkt auf den eigenen Computer herunterzuladen.

Seit dem neuesten Urteil des EuGH aus dem April 2017 macht es aus rechtlicher Sicht allerdings keinen Unterschied mehr, ob du die Filme auf kinox.to streamst oder herunterlädst. Dieses besagt nämlich, dass neben dem Download auch das Streamen offiziell illegal und strafbar ist. Es empfiehlt sich daher auf legale Alternativen auszuweichen.

3.3 Welche Player soll ich nutzen?

Damit du dir die Filme und Videos auf deinem Gerät kostenlos auf kinox.to ansehen kannst, brauchst du dazu einen geeigneten Player. Nachfolgend haben wir für dich einen kleinen Überblick geschaffen, welche Player sich für kinox.to Filme eignen, was deren Vor- und Nachteile sind und was du sonst darüber wissen solltest.

Adobe Flash Player Microsoft Windows Player DivX Web Player AC3-Codec VLC Media Player
Vorteile Gute Qualität Automatisch bei Windows Geräten enthalten 4k-Unterstützung Kleine Dateigrößen Unterstützt alle Audio- und Videoformate
Nachteile Einige Sicherheitslücken Keine Weiterentwicklungen mehr Wenig verbreitet AC3 wird bis auf DVDs kaum verwendet Teilweise unübersichtliche Gestaltung

Adobe Flash Player: Flash begann seinen Siegeszug schon in den Anfangsstunden des Internets, heutzutage lassen sich kaum mehr große Webseiten im Netz finden, die nicht mit Flash arbeiten. Daher wundert es keinen, dass sich auch der dazugehörige Adobe Flash Player sehr großer Beliebtheit erfreute. Jedoch in den letzten Jahren hatten die Nutzer nur bedingt Freude mit dem Player.

In regelmäßigen Abständen wurden neue, große Sicherheitslücken entdeckt. Kaum war eine beseitigt, zeigte sich bereits der nächste Bug. Dies ging sogar soweit, dass sich vor kurzem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik einschaltete und allen Internet-Nutzern riet zumindest vorübergehend ihren Adobe Flash zu deaktivieren, bis die zwei großen Sicherheitslücken, die es im Moment gibt, geschlossen sind. Mit den Folgen dieser Misere der letzten Jahre wird sich Adobe jetzt abfinden müssen.

Wie vor kurzem aus offizieller Quelle bekanntgegeben wurde, wird es den Adobe Flash Player nur noch bis Jahresende 2020 geben. Nachdem danach keinerlei Weiterentwicklungen mehr vorgenommen werden, sollte der Player auch nicht für Filme oder Serien auf kinox.to genutzt werden.

Microsoft Windows Player: Wie für Microsoft üblich, kommt auch der Windows Player wie einige andere Programme, bereits vorinstalliert auf dem Rechner. Alleine dies ist schon einer der Hauptgründe, warum der Microsoft Windows Player zu den am häufigst genutzten Media Playern im WWW zählt. Allerdings stehen hier die Zeichen auf Abschied. Nachdem normalerweise mit jeder neuen Windows-Version eine neue Version des Players erscheint, müssen sich Nutzer bereits seit Windows 7 mit der derzeit aktuellsten Version 12 zufrieden geben. Eine offizielle Bestätigung dazu gibt es zwar noch nicht, dennoch wird insgeheim darüber spekuliert, dass Microsoft seinen Player künftig nicht mehr weiterentwickelt und irgendwann einstellt.

DivX Web Player: Der DivX Web Player ermöglicht, wie der Name bereits vermuten lässt, die Wiedergabe von Videos direkt im Browser. Der Player brilliert im Vergleich mit anderen Playern, die du für kinox.to nutzen kannst, durch eine ausgezeichnete Decodier-Performance und eine sehr hohe Bildqualität. Auch 4k-Filme der Plattform lassen sich mit dem DivX Web Player mittlerweile problemlos und in ordentlicher Qualität wiedergeben.

AC3-Codec: Wer beispielsweise mit einer etwas älteren Version des Apple Browsers Quicktime seine Videos und Filme ansieht, hat möglicherweise das Problem, dass diese ohne Ton wiedergegeben werden. In einem solchen Fall hilft der Download von AC3 Codec.

VLC Media Player: Der VLC Media Player ist unter anderem deswegen bei den Internet-Nutzern so beliebt, weil dieser jedes Audio- und Videoformat unterstützt und somit die nervige Suche nach etwaigen Alternativen überflüssig macht. Ein kleines Manko des Players ist hingegen die Übersichtlichkeit. Als unerfahrener User fällt es nämlich anfangs mitunter ein wenig schwierig die eine oder andere (nützliche) Funktion des Players zu finden.

4. Kinox.to Abmahnungen

Aus einem aktuellen EuGH Urteil geht hervor, dass nicht nur das Downloaden, sondern auch das Streamen von illegalen und urheberrechtlich geschützten Inhalten strafbar ist. Möglicherweise machst du dir jetzt - wie wohl viele andere Kinox.to Nutzer - ebenso Sorgen, dass du demnächst eine Abmahnung erhältst. Diesbezüglich können wir dich jedoch beruhigen, denn eine Abmahnwelle ist nicht zu befürchten.

Dies bestätigte auch der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke, der angesprochen auf mögliche Abmahnungen meinte: „Wir hatten uns auch bereits kurz nach dem Urteil dahingehend geäußert, dass keine neue Abmahnwelle - wie wir sie derzeit immer noch bei den zahlreichen Tauschbörsen-Verfahren erleben - zu befürchten ist.”

Doch warum genau wird es keine Abmahnungen oder kaum Abmahnungen für das Streaming auf kinox.to geben, wenn es doch laut einem aktuellen Urteil illegal ist? Die Gründe hierfür liegen in einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Die einzige Möglichkeit einen Nutzer und Streamer von kinox.to Filmen und Serien zu identifizieren, wäre die IP-Adresse. Diese ist jedoch nur den Betreibern der jeweiligen Portale bekannt. Nachdem diese jedoch anonym agieren und die IP-Adresse zudem nicht über einen längeren Zeitraum speichern, ist es den Behörden momentan nur äußerst schwierig mögliche Nutzer aufzuspüren.

Das ist jedoch noch lange nicht das einzige Problem. Denn selbst wenn die IP-Adresse bekannt sein sollte, stellt dies die Behörden vor neue Aufgaben, die mit viel Recherche und Zeitaufwand verbunden sind. Denn in sehr vielen Fällen wäre nicht sofort klar, welche Person genau Videos oder Serien von kinox.to gestreamt und sich somit strafbar gemacht hat.

Genau dieser oben genannte Aufwand in Kombination mit der maximalen Geldstrafe von 150 Euro pro Fall sowie einem Schadenersatz zwischen fünf und zehn Euro macht es für Anwälte etc. sehr unattraktiv hier eine gezielte Suche nach den Streamern zu starten.

Selbst wenn du den einen oder anderen Film über kinox.to gestreamt haben solltest, brauchst du dich nicht vor einer Abmahnung zu fürchten. Es ist kein einziger Fall bekannt, wo ein kinox.to Nutzer deswegen gestraft wurde. Langfristig solltest du jedoch die Finger von dieser Seite lassen.

Das Focus-Magazin veröffentlichte neulich einen Artikel über eine junge Studentin, die nach dem Besuch einer Freundin beinahe 1.000 Euro zahlen sollte, weil diese einen illegalen Film aus dem Internet gestreamt hat. Solche Berichte heizen die Gerüchteküche nur zusätzlich an und schüren Unsicherheit und gewisse Ängste in der Bevölkerung.

Die Frage, ob es auch dir mit einem Streaming auf kinox.to ebenfalls passieren kann, kann nicht eindeutig beantwortet werden.

Diese Abmahnungen betreffen sogenannte File-Sharing-Anbieter wie Popcorn Time. Im Gegensatz zu kinox.to werden hierbei nicht nur die entsprechenden Dateien heruntergeladen bzw. gestreamt, sondern die Filme quasi im „Austausch“ auch wieder den anderen Nutzern des Portals zugänglich gemacht. Da es im Zuge dessen zu einer Speicherung der Daten auf dem PC kommt, drohen bei der Nutzung solcher Filesharing-Anbieter Abmahnungen. Daher können wir euch nur davon abraten Filme, Serien oder sonstige Dateien über solche Filesharing-Anbieter herunterzuladen.

4.1 Streaming auf kinox offiziell illegal

Bis vor Kurzem hatten Nutzer beim Streaming auf Seiten wie kinox.to nichts zu befürchten, da die Rechtslage nicht zu 100% geklärt war. Somit befanden sich die Nutzer in der rechtlichen Grauzone. Das aktuelle Urteil des EuGH aus dem April diesen Jahres sorgte nicht nur für Klarheit, sondern auch für einen Knalleffekt.

Wenn bisher angenommen wurde, dass durch die geringen Mengen an Daten, die beim Streamen kurzfristig auf dem Gerät gespeichert werden, keine Verstöße gegen das Urheberrecht stattfinden, so bestätigte nun der EuGH mit seinem Urteil das genaue Gegenteil. Zwar ging es bei diesem Urteil konkret um einen Fall aus den Niederlanden, dennoch lässt sich dieser laut der Aussage mehrere Anwälte auch auf die Allgemeinheit ummünzen.

So begehen Nutzer laut der Urteilsverkündung beim Streamen immer dann eine Urheberrechtsverletzung, wenn diese darüber in Kenntnis gesetzt wurden oder zumindest davon ausgehen konnten, dass es sich bei dem zur Verfügung gestellten Material um illegal hochgeladene Werke handelt. Als Nutzer muss dir einleuchtend sein, dass eine Webseite, die sämtliche aktuelle Kinofilme und Serien ohne eine Gebühr zur Verfügung stellt, nicht legal sein kann. Beim Ansehen bzw. Streamen von Videos auf Plattformen wie YouTube hingegen hast du als User nichts zu befürchten. Denn selbst wenn es dort das eine oder andere Video gibt, welches illegal hochgeladen wurde, so trifft dich keine Schuld, wenn du es dir ansiehst. Denn bei einem Portal wie YouTube besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen die Urheberrechte für gewisse Sequenzen oder Filme besitzt und diese ganz legal zur Verfügung stellen darf.

Dass das Streamen von illegalen Inhalten ab April 2017 illegal ist, wissen wir nun. Doch wirkt dieses Urteil auch rückwirkend? Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass man hierfür strafrechtlich verfolgt wird. Sämtliche Anwälte sind sich einig, dass diesbezüglich nichts geschehen wird. Portale wie kinox.to speichern die IP-Adressen ihrer Nutzer nicht über solch lange Zeiträume, welche nötig wären, um nachzuvollziehen, wer von illegalem Streaming Gebrauch gemacht hat.

4.2 Kinox.to ist gesperrt – was kann man tun?

Kinox.to befand sich schon früher in einer rechtlichen Grauzone. Nach einstweiliger Verfügungen haben die Provider die Webseite per DNS-Umleitung gesperrt, damit die Nutzer in den besagten Ländern keinen Zugang mehr zu dem entsprechenden Portal haben. Ein DNS-Server ist ein Dienst des Internets, dessen Aufgabe die Umwandlung des Namens der Webseite in eine IP-Adresse, ist. In einem Fall, wenn dem eingegebenen Namen keine IP-Adresse zugeordnet ist, kann der Nutzer mittels DNS-Umleitung auf eine andere Seite geführt werden.

Jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten auf die Seite kinox.to trotz Sperre zuzugreifen. 1) Die einfachste Variante ist es zu probieren, ob die DNS-Sperre durch eine andere Domainendung umgangen werden kann. Folgende Endungen gibt es bereits, die einen erfolgreichen Aufruf von Kinox möglich machen:

  • kinox.ag
  • kinox.sg
  • kinox.am
  • kinox.nu
  • kinox.pe
  • kinox.me
  • kinox.tv
Falls diese Methode nicht zum gewünschten Erfolg führt, gibt es eine weitere Möglichkeit.

2.) DNS wechseln: ein DNS-Server, der unbedingt nötig ist, um irgendeine Webseite aus dem World Wide Web zu öffnen, ist im Regelfall auf den meisten Geräten standardmäßig vom Provider eingestellt. Er verhindert manchmal das Aufrufen gewisser Webseiten und ist oft bei Internetverbindung und Downloadgeschwindigkeit langsamer als entsprechende Alternativen.

Google bietet beispielsweise eine interessante Option, wo solche Seiten wie kinox.to aufgerufen werden können. So musst du dafür vorgehen:

  • “Netzwerk- und Freigabecenter” öffnen
  • links auf “Adaptereinstellungen ändern” klicken
  • Rechtsklick auf den derzeit verwendeten Verbindungstyp und „Eigenschaften“ auswählen
  • Unten nun die Option „Folgende DNS-Serveradressen verwenden“ auswählen
  • Dort gibst du dann nachfolgende DNS-Server Daten an:
  • IP-Adressen für das Internetprotokoll Version 4 (IPv4):
  • Bevorzugter DNS-Server: 8.8.8.8
    Alternativer DNS-Server: 8.8.4.4
    IP-Adressen für das Internetprotokoll Version 6 (IPv6):
    Bevorzugter DNS-Server: 2001:4860:4860::8888
    Alternativer DNS-Server: 2001:4860:4860::8844

Danach auf „Fertig“ klicken und schon bist du zukünftig mit dem Google DNS-Server im Netz unterwegs und kannst auch Seiten öffnen, die ursprünglich von deinem Provider gesperrt wurden.

Falls du dir jetzt eventuell Sorgen machst, dass diese Methode dazu führt, dass Google dadurch alles erfährt, was du auf kinox.to genau machst, können wir dich beruhigen. Zwar besteht für Google dadurch generell die Möglichkeit zu sehen welche Webseiten aufgerufen wurden, jedoch nicht, was du auf den jeweiligen Seiten für Schritte unternommen hast. Sprich für das US-Unternehmen ist es nicht ersichtlich, ob und welche Downloads bzw. Streams du genutzt hast.

4.3 VPN für kinox.to

Im deutschsprachigen Raum sind mittlerweile sehr viele Provider dazu übergegangen solche Dienste wie kinox.to für ihre Nutzer zu sperren. Wenn auch du von einer solchen Sperre betroffen sein solltest, kannst du dennoch mit VPN für kinox.to diese Sperre entsprechend umgehen. Abgesehen davon, dass dieselben Domains immer wieder mit neuen Domainendungen ankommen, lässt es sich für Provider nicht verhindern, dass du die Webseite kinox.to mittels VPN aufrufst.

Ein VPN ist die Abkürzung für Virtual Private Network. Dieser Dienst ermöglicht dir, dass du mit einer vollkommen anderen IP im Internet deine Kreise ziehst. Somit ist dann auch nicht mehr nachvollziehbar, dass du aus Deutschland oder Österreich im Internet surfst, wodurch diese Internet-Zensur wieder selbst außer Kraft gesetzt werden kann. Diese VPN-Verschlüsselung ermöglicht dir nicht nur den Zugang zu gesperrten Webseiten, sondern bietet auch einen gewissen Schutz vor Hackern und sonstiger Internetkriminalität.

Bei VPN gibt es für kinox.to bezüglich der Anbieter die Qual der Wahl. Wir können dir aus Erfahrung folgende Dienste empfehlen:

  • HideMyAss: Dieser VPN-Anbieter ist weltweit bekannt und beliebt. Der Anbieter verfügt über VPN-Server in mehr als 90 Staaten, wodurch dir eine sehr umfangreiche Auswahl geboten wird, wo du anonym surfen kannst. Darunter wird sich garantiert ein Server finden, über den Portale wie kinox.to problemlos aufrufbar sind. Als einer der wenigen Dienste bietet HideMyAss seinen Kunden sogar eine 30 Tage Geld Zurück Garantie. Wenn du innerhalb des ersten Monats nicht mit den Services von HideMyAss zufrieden warst, bekommst du den kompletten Betrag zurückerstattet;
  • IPVanish: Im Gegensatz zu HideMyAss verfügt dieser Dienst nicht über eine solche hohe Anzahl von VPN-Servern, dennoch bietet die zurzeit vorhandene Infrastruktur eine hohe Qualität;
  • Private Internet Access: dieser VPN-Anbieter schneidet in diversen Tests sehr gut ab. Der bedeutendster seiner Vorteile im Vergleich zur Konkurrenz ist der Preis. Auch im Bezug auf die Server kannst du als Nutzer bei diesem Anbieter der hohen Qualität sicher sein.
  • Selbstverständlich gibt es auch noch eine Vielzahl an weiteren Anbietern für VPN-Dienste. Aufgrund dieser enorm hohen Zahl an Diensten wäre es unmöglich alle vollständig aufzulisten. Wir raten dir aber bei einem der großen und bekannten Anbieter wie eben HideMyAss einen VPN-Server zu nutzen, weil du dort garantiert leistungsstarke Server nutzen und somit die kinox.to Sperre umgehen kannst.

4.4 Kann ich zurückverfolgt werden?

Spätestens seit dem EuGH Urteil im April 2017 herrscht unter den kinox.to Besuchern eine gewisse Unsicherheit. Denn aus diesem Urteil geht hervor, dass das Streamen von Filmen und Serien auf Portalen wie kinox.to illegal ist. Eventuell hast du dich jetzt im Nachhinein mal gefragt, ob man dich als Besucher von kinox.to zurückverfolgen könnte.

Die Antwort auf diese Frage lautet: theoretisch - ja, in der Praxis - nein. Denn die einzige Möglichkeit für Dritte herauszufinden, dass du dich auf kinox.to bewegt hast bzw. dich möglicherweise gerade bewegst, ist die IP-Adresse. Anhand dieser lässt sich dein Gerät zurückverfolgen. Aber weil die IP-Adressen von den Betreiber nicht dauerhaft gespeichert werden und somit eine mehr oder weniger anonyme Nutzung des Portals möglich machen, ist eine Rückverfolgung kaum möglich und durchsetzbar.

5. Alternativen zu kinox.to

Kinox.to ist eine der 50 am häufigsten besuchten Webseiten Deutschlands. Dadurch wird offensichtlich, dass das Interesse an Filmen und Serien aus dem Internet sehr groß ist. Dementsprechend gibt es neben illegalen Portalen wie kinox.to auch zahlreiche Anbieter, die das Ansehen von Filmen und Serien auf legale Weise anbieten. Dabei steht dir als Nutzer eine große Auswahl zur Verfügung. Am beliebtesten sind Portale, wo man eine monatliche Gebühr für die Nutzung zahlt und beliebige Filme und Serien sich anschauen kann. Jedoch gibt es durchaus auch die Möglichkeit den einen oder anderen Film oder Serie kostenfrei anzusehen.

Schauen wir jetzt also einmal an, welche Optionen dir als Alternative zur Verfügung stehen:

Die vier mit Abstand bekanntesten Portale auf dem Markt der Online-Anbieter für Film-Abos sind Usenet, Netflix, Maxdome und Amazon Instant Video.

UsenetNetflixMaxdomeAmazon Instant Video
Kosten für Abo?Ab 4,95€ pro Monat (abhängig vom Anbieter)7,99 – 11,99 EuroAb 7,99 Euro49 € (in Amazon Prime enthalten)
ZahlungsmöglichkeitenPayPal, Bankeinzug, PaySafeCard, Sofortüberweisung, UkashPayPal, Bankeinzug, iTunes, Google PlayLastschriftverfahren, PayPal, KreditkarteBankeinzug, Kreditkarte
Werbung?NeinNeinNeinNein
KündigungszeitKeineKeine2 bis 4 WochenKeine
Anzahl Filme u. SerienUnbekanntca. 2000ca. 12.000ca. 24.000
VorteileSchnelle Downloads, große AuswahlUltra HD, Qualität, EigenproduktionenOffline-ModusMaximale Download- geschwindigkeit, große Auswahl, Sicherheit
NachteileDaten mit Viren vorhandenVerhältnismäßig wenig FilmeViele Filme nicht im Abo enthalten, kein Ultra HD QualitätAmazon Prime Mitgliedschaft notwendig

Netflix: Wie bereits in der Tabelle ersichtlich ist, schwanken die monatlichen Gebühren zwischen 7,99 Euro und 11,99 Euro. Je nach gewählter Art der Mitgliedschaft stehen dir als Kunde mehr oder weniger Features und Möglichkeiten zur Verfügung. Bei dem Abo für 8,99 Euro hast du die Möglichkeit Netflix auf einem zweiten Gerät zu nutzen und zusätzlich alle Filme und Serien in HD anzusehen. Wer sich hingegen für die teuerste Premium-Mitgliedschaft um 11,99 Euro pro Monat entscheidet, kann verschiedene Serien oder Filme in Ultra-HD streamen. Dabei muss beachtet werden, dass es nur Sinn macht, wenn ein passendes Gerät zur Verfügung steht.

Zusätzlich bietet Netflix seinen Kunden auch die Möglichkeit einzelne Filme ohne Abo anzusehen. Die Preise hierfür schwanken je nach Popularität der Filme. In vielen Supermärkten finden sich dazu Netflix Gutscheine, die mit der Gebühr für die einzelnen Filme gegengerechnet werden können.

Maxdome: Der Online Dienst von Maxdome ist ganz klar darauf ausgelegt die Nutzer zu einem Abo-Kauf zu bewegen. Denn während hierfür 7,99 Euro pro Monat fällig werden, kosten echte Blockbuster im Einzelnen schon teilweise bis zu 3,99 Euro. Für Kunden, die sich drei oder mehr Filme oder Serien bei Maxdome ansehen möchten, lohnt sich ein Abo in jedem Fall. Ebenso besteht bei Maxdome die Möglichkeit ein kostenloses Testmonat in Anspruch zu nehmen. In diesem Zeitraum kannst du dir eine Auswahl an Filmen und Serien komplett kostenfrei ansehen. Falls du danach nicht an einem Abo bei Maxdome interessiert bist, solltest du die rechtzeitige Kündigung des Testabos nicht vergessen, da dieses sich ansonsten automatisch in ein Abo umwandelt.

Amazon Instant Video: Hier haben Interessierte die Wahl zwischen einem einzelnen Amazon Instant Video Abo für 7,99 Euro pro Monat oder einem Jahresabo von Amazon Prime. Nachdem dieses jedoch nur 49 Euro pro Jahr kostet, was umgerechnet monatlich etwas mehr als 4 Euro bedeutet, kommt Amazon Prime auch dann günstiger, wenn du ausschließlich Amazon Instant Video nutzen möchtest. Einer der Nachteile von Amazon Prime ist, dass das Abo nur einmal jährlich gekündigt werden kann.

Es steht dir frei zu entscheiden, ob du lieber Filme und Serien ansehen möchtest, die kein Geld kosten. Denn auch auf diesem Gebiet stehen dir zahlreiche Optionen zur Verfügung, welche eine Alternative zu kinox.to darstellen.

Hier wären in erster Linie die Online Mediatheken diverser TV Sender zu erwähnen. Sender wie ARD, ZDF etc. besitzen eigene Mediatheken, wo du dir sämtliche Filme und Serien, die der Sender in der Vergangenheit ausgestrahlt hat, ohne Aufpreis ansehen kannst.

Erfreuliche Nachrichten haben wir für alle Nostalgiker unter euch: Wer einen Faible für alte Filme und Serien hat, der muss in den meisten Fällen keine zusätzlichen Kosten tragen. Denn bei älteren Filmen ist es meistens so, dass das Urheberrecht nicht mehr greift und die Filme legal zugänglich sind.

6. Usenet als Alternative

Eine ebenfalls erwähnenswerte Alternative zu kinox.to ist das Usenet. Um kurz zu erklären was das Usenet eigentlich ist, ist der Vergleich mit dem “Schwarzem Brett”, wie du es bestimmt aus öffentlichen Einrichtungen, Schule oder Bibliothek kennst, am besten. Es bietet Nutzern aus aller Welt die Möglichkeit in Kontakt zu treten und dort Dateien aller Art, darunter auch Filme und Serien, auszutauschen. Anders als vermutet, ist das Usenet keine direkte Konkurrenz zu den kostenpflichtigen Online-Diensten wie Maxdome oder Netflix.

Es bietet dir als Nutzer auch die Möglichkeit Filme aus dem Internet herunterzuladen. Durch die hohe Zahl der Usenet-Mitglieder ist die zur Auswahl stehende Datenmenge ziemlich umfangreich und vielseitig. So ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass du dort einen passenden Film oder eine Serie findest, die es anderswo nicht gibt. In den meisten Fällen – wenn es die eigene Internetverbindung hergibt – erfolgt der Download deutlich schneller als auf anderen Plattformen. Im Gegensatz zu kinox.to hast du als Usenet Nutzer keinerlei rechtliche Konsequenzen oder strafrechtliche Verfolgung zu befürchten. Mehrere Gerichtsurteile aus der jüngsten Vergangenheit bestätigen, dass die User nicht für die Inhalte verantwortlich sind. Verantwortung tragen die Betreiber, aber auch die haben bis jetzt sämtliche Klagen der Film- und Musikindustrie erfolgreich abwehren konnten.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass das Thema Sicherheit im Usenet groß geschrieben wird. Sofern du also keinerlei Uploads zur Verfügung stellst, kannst du dich dort absolut frei und anonym bewegen.

7. Fazit:

Kinox.to ist eine der beliebtesten Webseiten, wenn es um das Thema “Kostenlose Filme und Serien im Internet ansehen” geht. Die Machenschaften der Brüder Selimi zogen weite Kreise. Der Ältere der Brüder befindet sich nach wie vor auf der Flucht. Zum aktuellen Zeitpunkt ist kinox.to für die Nutzer nicht erreichbar. Ob und wann die Seite von kinox.to jemals wieder erreichbar sein wird, lässt sich nicht einschätzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Gesuchte solange in diesem Sektor weiter sein Unwesen treiben wird, bis er geschnappt wird oder sich, wie sein Bruder, freiwillig stellt. Allerdings muss man spätestens seit dem Gerichtsurteil des EuGH festhalten, dass das Nutzen dieser Seite nicht mehr zur rechtlichen Grauzone gehört und sowohl das Streaming wie auch der Download von Dateien über kinox.to strafbar und illegal ist. Deswegen können wir dir nur ans Herz legen, dir die legale Alternativen genau anzuschauen und für dich den passenden Anbieter, zum Beispiel Usenet, auszusuchen.

Subscribe and get more traffic
right now!


Good work!
Thank You!
Close