Gegen den Nutzer des Porno-Videoportals Redtube.com gab es große Abmahnwelle, die heiß diskutiert wurde. So war das Landgericht Köln in der Annahme, das es sich bei dem Unternehmen nicht um einen Streamingdienst handelte, sondern um ein Peer-to-Peer-Filesharing. Aufgrund dessen wurde die Genehmigung erteilt, das die Nutzerdaten an die Rechteinhaber freigegeben werden, welche durch die Kanzlei Urmann & Kollegen vertreten werden. Wie man jedoch an die IP-Adressen kam für die Abmahnungen der Nutzer von Redtube.com wurde und wie die Rechtsanwälte die Abmahnungen begründeten vor Gericht, war recht brisant. So hatte das Landgericht Köln die Genehmigung dazu gegeben, das Redtube.com die Daten […]