GEMA will wieder gegen den Usenet Provider Usenext klagen. Es geht um ca. 100 Werke aus der Gema-Liste, die Usenext zum Download anbietet. Das Landgericht Hamburg hat am 17.02.2010 damals die einstweilige Verfügung erlassen, was die GEMA als Erfolg gegen Usenext ansah. GEMA war der Meinung, dass Usenext mit illegalen Medien werben würde um neue User zu gewinnen. 2010 hat sich das Gericht jedoch für den Provider entschieden: “Ebendiese haften nicht nur, wenn sie explizit hinauf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen, sondern sogar, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht genug modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen” 2007 war […]